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Ab welchem Alter kann man Handy Flat selbst buchen?

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Handy-Flat sind mittlerweile auch für Kinder und Jugendliche durchaus wichtig, denn bereits Teenager nutzen Handys und Smartphones mittlerweile intensiv. Allerdings ist es meistens gar nicht so einfach für Minderjährige, eigene Tarife abzuschließen. Wir haben daher hier im Artikel zusammengestellt, ab welchem Alter man Flat und andere Angebote selbst nutzen kann und wann man (noch) die Eltern benötigt.

Ab welchem Alter kann man Handy Flat selbst buchen?

Der Gesetzgeber sieht grundsätzliche Regelung für Vertragsabschlüsse vor und daher ist das Alter, mit denen man eigenen Flat holen kann, bei allen deutschen Anbietern gleich. Ausnahmen gibt es lediglich im Prepaid Bereich, weil diese Angebote etwas anders aufgebaut sind als normale Handytarife auch Rechnung.

Die Altersstaffelung bei Handy-Flat sieht wie folgt aus:

  • Unter 16 Jahre: Handy Flat lassen sich nicht selbst buchen, sondern müssen über die Eltern abgeschlossen werden
  • Unter 18 Jahren: zwischen 16 und 18 Jahren bieten einige Prepaid Anbieter bereits an, eigene Flat abzuschließen – Flat auf Rechnung sind aber weiter nicht möglich, weil Minderjährige keine Kreditverträge abschließen dürfen (was ein Handyvertrag letztendlich ist). Vor allem kostenlose Freikarten sind in diesem Bereich interessant, weil sie keinen Kaufpreis und oft auch keine feste Grundgebühr haben und daher generell recht unkomplizierte Handykarten sind.
  • Ab 18 Jahren bis 28 Jahren: Alle Formen von Handy Flat lassen sich selbst abschließen und oft gibt es spezielle Programme und Bonusaktion für junge Nutzer, mit denen man die Angebote besonders preiswert bekommt. Man sollte daher in diesem Altersbereich nach Young-Tarifen oder Angebote für Junge Kunden Ausschau halten.
  • Ab 28 Jahren: man kann alle Handytarife und Flatrates nutzen und die normalen Angebote buchen

Diese Staffelung bezieht sich im Übrigen nur auf die BUCHUNG der Flat. Wenn die Eltern die Flatrates an den Nachwuchs weiter geben, können Kinder und Jugendliche Handy Flat natürlich ohne Probleme nutzen. Es gibt in diesem Bereich auch keinen Unterschied zwischen Plastik-Sim und eSIM. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind immer gleich. Das gilt auch für Angebote mit mehreren Simkarten: man muss für Handyverträge mit zwei Sim nicht älter sein als für Angebote mit nur einer Simkarte.

Warum können Minderjährige keine Handy-Flatrates abschließen?

Minderjährige sind in Deutschland nicht voll geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie Verträge nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, also in der Regel den Eltern, abschließen können.

Handyverträge sind in der Regel langfristige Verträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Minderjährige können sich also nicht selbst für einen Handyvertrag entscheiden, da sie nicht die finanziellen Folgen eines solchen Vertrags abschätzen können.

Zudem können Handyverträge mit hohen Kosten verbunden sein. Wenn ein Minderjähriger einen Handyvertrag abschließt, ohne die Zustimmung seiner Eltern einzuholen, kann es zu finanziellen Problemen für die Eltern kommen. Dabei gilt selbst ein günstiger 5 Euro Handyvertrag als Kreditgeschäft und darf daher nicht selbst abgeschlossen werden. Größere Flatrates mit 10 Euro Grundgebühr oder unbegrenztem Datenvolumen zur Handykarte sind daher erst Recht keine Option.

Aus diesen Gründen ist es in Deutschland verboten, Handyverträge mit Minderjährigen abzuschließen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von diesem Verbot. So können Minderjährige einen Handyvertrag abschließen, wenn sie eine Vollmacht von ihren Eltern haben. Wenn Sie als Minderjähriger einen Handyvertrag abschließen möchten, sollten Sie sich daher mit Ihren Eltern beraten.

Keine Alters-Regelungen zur Nutzung von Handys

In Deutschland gibt es kein Gesetz, das ein festes Mindestalter für die Handynutzung von Kindern vorschreibt. Die Entscheidung, ab wann ein Kind ein Handy nutzen darf, liegt primär bei den Eltern.

Allerdings gibt es verschiedene Empfehlungen und Richtlinien von Pädagogen, Kinderärzten und Organisationen zum Jugendschutz:

  • Pädagogische Empfehlungen:
    • Generell wird oft geraten: Je später, desto besser.
    • Für ein einfaches “Notfall-Handy” (ohne Internetzugang) wird oft ein Alter von frühestens 9 Jahren empfohlen, besonders wenn das Kind längere Schulwege alleine zurücklegt.
    • Für ein Smartphone mit Internetzugang und all seinen Funktionen wird ein Alter von etwa 11 bis 12 Jahren als angemessen angesehen. Zu diesem Zeitpunkt sollten Kinder die Gefahren des Internets besser einschätzen und verantwortungsvoller mit den Geräten umgehen können. Die Initiative “SCHAU HIN! Was dein Kind mit Medien macht.” (eine Kampagne des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) gibt hierzu konkrete “Goldene Regeln” und Altersempfehlungen.
  • Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Die europäische DSGVO besagt, dass Jugendliche erst ab 16 Jahren der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten selbst zustimmen können. Das bedeutet, dass sich Kinder unter 16 Jahren bei vielen sozialen Netzwerken oder Apps (z.B. WhatsApp) eigentlich nicht ohne Zustimmung der Eltern anmelden dürften. In der Praxis wird dies jedoch oft nicht streng kontrolliert.
  • Bildschirmzeiten: Unabhängig vom Alter gibt es auch Empfehlungen zur täglichen Bildschirmzeit, die sich auf alle Bildschirmmedien (Handy, Tablet, Fernseher, Computer, Spielekonsolen) beziehen:
    • Unter 3 Jahre: Am besten gar keine Bildschirmzeit.
    • 3-6 Jahre: Maximal 30 Minuten pro Tag.
    • 6-9 Jahre: Maximal 30-45 Minuten pro Tag.
    • Ab 9 Jahren: Maximal 45-60 Minuten täglich, wobei Experten empfehlen, dass Eltern gemeinsam mit ihren Kindern Regeln für die Nutzung aufstellen.
    • Ab 12 Jahren: 1-2 Stunden täglich, und eine bewusste Begleitung der Eltern ist weiterhin wichtig.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es keine rechtliche Altersgrenze gibt, aber es werden klare pädagogische und entwicklungspsychologische Empfehlungen ausgesprochen, die auf die Reife und das Schutzbedürfnis der Kinder abzielen. Eltern sind angehalten, die Mediennutzung ihrer Kinder aktiv zu begleiten, Regeln aufzustellen und Jugendschutzeinstellungen an den Geräten vorzunehmen.



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