Die Rufnummer (egal ob mobile oder Festnetz) ist für viele Nutzer sehr wichtig geworden und einen Umstellung auf eine neue Nummer macht oft viel Arbeit. Der gesetzgeber wollte dieses Problem an sich entschärfen und hat Regelungen eingeführt, die es Kunden erlauben, ihre alte Rufnummer mitzunehmen und die Anbieter verpflichtet die Ausfallzeiten sehr gering zu halten.
Der Wechsel und die Mitnahme der Rufnummer ist daher im neuen Telekommunikationsgesetz ( § 46 Abs. 4 TKG, ) recht deutlich zu Gunsten der Kunden geklärt:
Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können.
Das ist die Theorie hinter der Mitnahme der Rufnummer und den Wechsel eines Anbieters. In der Praxis sieht es leider nach wie vor anders aus.
Rechtsanwalt Thomas Stadler schreibt dazu in einem aktuellen Beitrag über die Erfahrungen des Wechsels mit O2:
Kurze Zeit später erhalte ich von der Telekom dann die Rückmeldung, dass der abgebende Anbieter (o2) die Freigabe der Rufnummer verweigert. Angeblich wegen nicht übereinstimmender Daten. Da der Vertrag in beiden Fällen auf mich läuft, kann es da allerdings keine Diskrepanzen geben. O2 hüllt sich derweil in Schweigen, beantwortet E-Mails und SMS nicht.
Bei Malte Wedding gibt es einen sehr ausführlichen Artikel zu dessen Erfahrungen beim Wechsel weg von der Telekom hin zu Vodafone:
Vier Wochen vor dem Umzug meldete ich mich bei Vodafone, ich wollte von der Telekom wechseln. Jeder, dem ich von meinen Wechselabsichten erzählte, hatte gesagt, das könne nicht gut gehen, aber ich beantragte debn Wechsel und fragte die Vertriebs-Dame im Callcenter, ob ein Monat Vorlauf denn reiche, um beim Einzug sofort über einen Anschluss zu verfügen. „Das ist überhaupt kein Problem“, sagte sie. Ich zog also vier Wochen später um, blieb aber ohne Telefon und Internet.
Der Beitrag hat mittlerweile 40 Kommentare und viele Reaktionen im Netz (hier, hier, hier oder auch hier), die Chancen, dass sich am Problem mit dem Wechsel zwischen den Anbieter etwas ändert, scheinen sich dadurch aber nicht wirklich verbessert zu haben. Es ist nach wie vor einfach, einen neuen Vertrag abzuschließen, die Freundlichkeit des alten Anbietrs scheint aber mit der Kündigung aufzuhören. Auf die Idee, das Kunden eventuell auch mal wieder zurück wechseln, wenn man sie nicht komplett vergrault, scheinen die meisten Betreiber nicht zu kommen.
Leider sind nur die wenignsten Nutzer Anwälte oder Unternehmen, die sich längere Streitigkeiten leisten können. In den meisten Fällen dürfte der Weg im Support enden. Vielleicht schafft es der Kunde mit Nachdruck, den Call Agent zu überzeugen, den Wechselprozess doch noch anzustoßen, vielleicht aber auch nicht, die Erfahrung dürfte in jedem Fall frustrierend sein.
Kein Wunder, das viele Nutzer vor einer Mitnahme der Rufnummer nach wie vor zurückschrecken und trotz eventuell billigere Preise beim alten Anbieter verweilen. Lieder den funktionierenden Anschluss oder Vertrag in der Tasche als eine bessere Variante, die mit Mühe und Frust verbunden ist. Von daher hat der Gesetzgeber zwar schon den richtigen Weg eingeschlagen, in der Praxis ist dies leider aber noch nicht angekommen.
Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?