Internet-Ausfall Entschädigungs-Rechner

In Deutschland haben Verbraucher seit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Dezember 2021 Anspruch auf Entschädigung bei Internetausfällen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Anspruch besteht, wenn der Internetanschluss vollständig ausfällt und der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung behebt. Wichtig ist, dass die Störung unverzüglich beim Anbieter gemeldet wird, idealerweise schriftlich oder über die Hotline, und der Ausfall nicht durch den Kunden selbst verursacht wurde, keine Ersatzlösung wie ein LTE-Stick bereitgestellt wurde und keine höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) vorliegt. Die Entschädigung ist gesetzlich geregelt: Am dritten und vierten Ausfalltag beträgt sie 5 Euro oder 10 Prozent der monatlichen Grundgebühr, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ab dem fünften Tag verdoppelt sich der Betrag auf 10 Euro oder 20 Prozent der Grundgebühr. Bei einem monatlichen Tarif von 40 Euro wären das z. B. mindestens 5 Euro pro Tag für Tag 3 und 4, ab Tag 5 mindestens 10 Euro, wobei die prozentuale Berechnung höher ausfallen kann. Zusätzlich können Verbraucher bei erheblichen, kontinuierlichen oder wiederkehrenden Geschwindigkeitsabweichungen eine Minderung der monatlichen Gebühr oder eine außerordentliche Kündigung verlangen, sofern dies durch Tools wie die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur nachgewiesen wird. Schadensersatz für Vermögensschäden, etwa Umsatzausfälle bei Selbstständigen, ist möglich, erfordert jedoch den Nachweis eines konkreten Schadens und ein Verschulden des Anbieters. Die Entschädigung muss aktiv eingefordert werden, da Anbieter sie nicht automatisch gewähren. Ein Musterbrief der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kann dabei helfen, den Anspruch geltend zu machen.

Dazu haben wir hier ein Formular vorbereitet, das helfen soll, die Höhe eines eventuellen Entschädigungsanspruches zu prüfen. Einfach die Daten zum Ausfall eingeben und der Rechner zeigt an, in welcher Höhe man eventuell Anrpcüeh hat.