In Deutschland haben Verbraucher seit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Dezember 2021 Anspruch auf Entschädigung bei Internetausfällen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Anspruch besteht, wenn der Internetanschluss vollständig ausfällt und der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung behebt (auch wenn es andere Zugänge wie Handy Flat mit unbegrenztem Datenvolumen gibt).
Wichtig ist, dass die Störung unverzüglich beim Anbieter gemeldet wird, idealerweise schriftlich oder über die Hotline, und der Ausfall nicht durch den Kunden selbst verursacht wurde, keine Ersatzlösung wie ein LTE-Stick bereitgestellt wurde und keine höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) vorliegt. Die Entschädigung ist gesetzlich geregelt: Am dritten und vierten Ausfalltag beträgt sie 5 Euro oder 10 Prozent der monatlichen Grundgebühr, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ab dem fünften Tag verdoppelt sich der Betrag auf 10 Euro oder 20 Prozent der Grundgebühr. Bei einem monatlichen Tarif von 40 Euro wären das z. B. mindestens 5 Euro pro Tag für Tag 3 und 4, ab Tag 5 mindestens 10 Euro, wobei die prozentuale Berechnung höher ausfallen kann. Zusätzlich können Verbraucher bei erheblichen, kontinuierlichen oder wiederkehrenden Geschwindigkeitsabweichungen eine Minderung der monatlichen Gebühr oder eine außerordentliche Kündigung verlangen, sofern dies durch Tools wie die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur nachgewiesen wird. Schadensersatz für Vermögensschäden, etwa Umsatzausfälle bei Selbstständigen, ist möglich, erfordert jedoch den Nachweis eines konkreten Schadens und ein Verschulden des Anbieters. Die Entschädigung muss aktiv eingefordert werden, da Anbieter sie nicht automatisch gewähren.
Dazu haben wir hier ein Formular vorbereitet, das helfen soll, die Höhe eines eventuellen Entschädigungsanspruches zu prüfen. Einfach die Daten zum Ausfall eingeben und der Rechner zeigt an, in welcher Höhe man eventuell Anspüche hat. Eine Rechtsberatung ist dieser Rechner aber nicht.
TIPP Bei dauerhaften Problemen mit dem Internet-Anschluss sind auch Entschädigungen meistens nicht hilfreich. In dem Fall empfehlen wir, auf einen neuen Anbieter und besser noch auf eine andere Anschluss-Technik zu setzen. Die Preise und Angebote in diesem Bereich haben wir hier zusammengestellt: Glasfaser-Internet vergleichen | Kabel-Internet Vergleich
Entschädigungsrechner Internet-Anschluss
Bitte geben Sie hier die relevanten Daten zum Ausfall ein. Anhand dieser Angaben wird ein möglicher Anspruch auf Entschädigung berechnet.
Wann wurde die Störung dem Anbieter gemeldet?
Wann wurde die Störung behoben?
Wie hoch ist die monatliche Grundgebühr für den Internet-Anschluss
EUR
Die Ergebnisse
Gesetzlichen Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen sind in §58 TKG (LINK) festgehalten. Dort heißt es:
“ … Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. …“ (Stand 19. April 2025).
Der Rechner arbeitet auf dieser Grundlage und rechnet die Entschädigung auch auf dieser Grundlage aus.
